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Kündigung - Soforthilfe bei Existenzgefährdung

Wir helfen Arbeitnehmende im Falle einer Kündigung den Arbeitsplatz zu erhalten oder bei Beendigung eine angemessene Abfindung zu erhalten.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie so schnell wie möglich einen Anwalt kontaktieren, um diese prüfen zu lassen und herauszufinden, ob Sie Chancen haben, gegen die Kündigung vorzugehen oder eventuell eine Abfindung zu erhalten. Bei Kündigungen ist es besonders wichtig, dass Sie keine Zeit verlieren, denn wenn Sie nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt eine Kündigungsschutzklage einreichen, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Lassen Sie uns die Wirksamkeit Ihrer Kündigung prüfen und beauftragen uns noch heute mit der Einreichung einer Kündigungsschutzklage!

Ablauf

I. Sie füllen das Formular aus und wir prüfen kostenfrei, ob eine Kündigungsschutzklage für Sie in Betracht kommt. Sie erhalten einen Rückruf und per E-Mail weitere Anweisungen.

II. Nach Zahlung eines Vorschusses übersenden wir die Klage an das zuständige Arbeitsgericht und Sie erhalten eine Abschrift für Ihrer Unterlagen.

III. Sodann wird in kürzester Zeit ein Anhörungstermin vom Arbeitsgericht mitgeteilt, zu diesem Sie persönlich geladen werden können.

Kontaktformular - schnelle Hilfe bei Kündigung

Sie möchten direkt mit uns Kontakt aufnehmen?

03362 / 888 95 22

Allgemeine Angaben

Angaben zum Arbeitsverhältnis

Angaben zur Kündigung

Sie erhalten in Kürze eine Prozessvollmacht per E-Mail. Bitte senden Sie diese unterschrieben an info@kanzlei-wesner.de zurück und legen Sie die Kündigung, den Arbeitsvertrag (+ eventuelle weitere Vereinbarungen) sowie Lohnnachweise der letzten drei Monate dazu.