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EHEScheidung - ganz einfach und Schnell

Erteilen Sie noch heute unkompliziert und schnell den Auftrag für Ihre Scheidung!

Wir agieren lokal und bundesweit.

Ein Scheidungsprozess muss nicht kompliziert sein. Durch die Digitalisierung ist es mitunter möglich, eine Scheidung größtenteils in einem Online-Verfahren durchzuführen.    

Haben Sie sich mit Ihrem Ehepartner im Vorfeld geeinigt, insbesondere über die Scheidungsfolgen, dann kommt bei einvernehmlicher Scheidung ein Online-Verfahren in Betracht. Insbesondere wenn die scheidungswilligen Eheleute noch miteinander kommunizieren können, kann hier viel unnötiger Mehraufwand umgangen werden. So spart man nicht nur Zeit, sondern auch die Kosten für einen zweiten Anwalt.

Die Online-Scheidung ist bequem und kann Zeit sparen. Denn das persönliche Vor-Ort-Gespräch im Rahmen der obligatorischen anwaltlichen Beratung kann unter Umständen entfallen. Dadurch entfallen mithin auch der Hin- und Rückweg - und das spart Zeit. Zeitliche Auswirkungen auf das Scheidungsverfahren an sich hat dies jedoch nicht. Hierbei kommt es nicht auf die gewählte Form an, sondern auf die Auslastung des betreffenden Familiengerichts. In der Regel beträgt die Verfahrensdauer zwischen 6 und 12 Monaten. Zeit sparen Sie aber im Vorhinein, so dass Ihr Scheidungsvorgang im Vergleich zur normalen Scheidung im Ablauf insgesamt beschleunigt werden kann.

Trotz Digitalisierung ist das persönliche Erscheinen zum Scheidungstermin notwendig.

Die Kosten für eine Scheidung sind immer individuell. Sie richten sich nach dem Einkommen, dem Vermögen und der Zahl der Rentenanwartschaften der Eheleute. Ob die Scheidung online verläuft oder auf dem herkömmlichen Wege erfolgt, spielt für die Berechnung des Streitwertes und die Gesamtkosten keine Rolle. Zudem sind die Gerichtsgebühren bzw. die Verfahrenskosten in der Regel dieselben. Auch hier kommt es auf die Form der Scheidung nicht an.

Ablauf

I. Sie füllen das Kontaktformular aus und wir prüfen, ob eine Online-Scheidung für Sie in Betracht kommt.


II. Wir erstellen nach Erhalt der Unterlagen den Scheidungsantrag, welchen Sie sodann in Abschrift erhalten. Im Anschluss erhalten Sie unsere Vorschussrechnung und die Aufforderung zur Zahlung von Gerichtskosten.


III. Nach Zahlung der Gerichtskosten und der anwaltlichen Verfahrensgebühr wird der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht.


IV. Sie erhalten sodann vom Familiengericht den Fragebogen zur Ermittlung des Versorgungsausgleichs. Diesen füllen Sie aus und reichen alle Ausfertigungen an die Kanzlei unterschrieben zurück. Wir senden die ausgefüllten Formulare an das Gericht, so dass die Rentenansprüche für beide Ehegatten ermittelt werden können. Für Ihre etwaigen Fragen zum Versorgungsausgleich steht Ihnen die Kanzlei auch telefonisch jederzeit zur Verfügung.


V. Das Familiengericht legt den Termin zur Scheidungsverhandlung, zu welchem beide Ehegatten persönlich mit Personalausweis erscheinen müssen, fest. Der Termin dauert ca. 15 Minuten. Sodann ist eine Rechtsmittelfrist von einem Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses abzuwarten.


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Sie erhalten in Kürze eine Prozessvollmacht per E-Mail. Bitte senden Sie diese unterschrieben an info@kanzlei-wesner.de zurück und legen Sie die Eheurkunde und eventuell geschlossene Vereinbarungen dazu.